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   BGH, 14.02.1952 - 5 StR 3/52   

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https://dejure.org/1952,672
BGH, 14.02.1952 - 5 StR 3/52 (https://dejure.org/1952,672)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1952 - 5 StR 3/52 (https://dejure.org/1952,672)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1952 - 5 StR 3/52 (https://dejure.org/1952,672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 384
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 19.11.1991 - VI ZR 171/91

    Beweislastumkehr bei Produzentenhaftung; Darlegungs- und Beweislast für

    Insoweit werden an den Hersteller und Bezieher von Lebensmitteln strenge Anforderungen gestellt (st.Rspr. vgl. BGHSt 2, 384; BayObLG LRE 3, 26; 9, 96; OLG Bremen LRE 3, 52, 54; OLG Saarbrücken LRE 8, 224, 228).
  • BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Vesagung der Zeugnisverweigergung für

    Zweifelhaft bleibt immerhin, inwieweit die Lebensmittelhändler überhaupt in der Lage wären, von solchen Untersuchungen Abstand zu nehmen, ohne - von anderen Nachteilen abgesehen - Gefahr zu laufen, sich wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz strafrechtlich verantworten zu müssen: in Schrifttum und Rechtsprechung ist anerkannt, daß an die Sorgfalt der Hersteller und Händler von Lebensmitteln im Interesse der Volksgesundheit höchste Anforderungen zu stellen sind (Zipfel, Lebensmittelrecht, Bd. II, Anm. 6 zu § 11 LMG; BGHSt 2, 384 (385); OLG Koblenz LRE 8, 374 (377)); diese Anforderungen schließen für den, der sich nicht dem Vorwurf der Fahrlässigkeit aussetzen will, gegebenenfalls auch die Notwendigkeit ein, die Ware durch geeignete Sachverständige auf ihre vorschriftsmäßige Beschaffenheit untersuchen zu lassen (Zipfel, a.a.O., Anm. 7 und 26; Holthöfer- Nüse-Franck, Deutsches Lebensmittelrecht, 5. Aufl. (1970), Vorbem. 63 ff., 68, 75, 77 und 87 ff. vor § 11 LMG; OLG Oldenburg LRE 2, 310 (314), 355 (358); BayObLG LRE 3, 103 (110); für Importeure: OLG Köln LRE 8, 50 (52), 377 (379 f.); speziell für Fleischimporteure: LG Berlin LRE 3, 364 (366 ff., 371 ff.) und BGH LRE 3, 376).
  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Die weitere Rüge, daß der Angeklagte nicht unmittelbar nach seinem Wiedererscheinen im Sitzungssaal von dem wesentlichen Inhalt der Aussage des W. unterrichtet worden sei, kann unerörtert bleiben (vgl. hierzu BGHSt 2, 384).
  • BayObLG, 12.04.1990 - 3 ObOWi 74/89
    Den Großhändler trifft wie jede an der Herstellung und Verteilung von Lebensmitteln beteiligte Wirtschaftsgruppe im Interesse des Verbraucherschutzes ein hohes Maß an Verantwortlichkeit; an seine Sorgfaltspflicht sind strengste Anforderungen zu stellen (BGHSt 2, 384/385; BayObLG LRE 8, 188).
  • BGH, 14.03.1967 - 1 StR 594/66

    Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung - Panschen von

    Bei der neuen Verhandlung, an der auch die Eigentümerin des Weins zu beteiligen ist, wird jedoch die Strafkammer zu prüfen haben, ob eine Einziehung etwa deswegen in Betracht kommt, weil die Erwerberin des Weins ihre Prüfungspflicht verletzt hat (vgl. § 5 Abs. 4 WeinG; BGHSt 2, 384, 385 [BGH 14.02.1952 - 5 StR 3/52]; Holthöfer-Juckenach-Nüse a.a.O., Vorbem. vor § 11 Rn. 61).
  • BGH, 26.11.1963 - 1 StR 367/63

    Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten eines Unternehmens und der

    Das könnte schon allein darum zu bejahen sein, weil Milch ein besonders geeigneter Nährboden für Krankheitskeime aller Art ist, zumal wenn sie sich in rohem Zustande befindet wie Vorzugsmilch (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 MilchG; 1. AusfVOMilchG § 23 Abs. 4; BGH LRE 1, 84 und BGH DLR 1959, 260; siehe auch BGHSt 2, 384).
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